Archiv für Oktober 2010

Die Neufassung einer Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen wurde am 26.10.2010 im Verwaltungsausschuss vorberaten und mehrheitlich befürwortet. Die öffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte am 10.11.2010. Ich habe für die darin vorgesehene Gebührenanpassung gestimmt und dabei auch dem Anliegen des Gesamtelternbeirats Rechnung getragen, die Erhöhung der Gebühren erst zum 01.09.2011, aber dafür in einem Schritt wirksam werden zu lassen.

Die Stadt Böblingen betreibt derzeit 23 Kindertageseinrichtungen mit 78 Gruppen und verschiedenen Angeboten für Kinder im Alter von 1 bis 14 Jahren. Insgesamt stehen 1570 Betreuungsplätze in städtischen Einrichtungen zur Verfügung, hinzu kommen weitere Plätze durch freie Träger. Die Spanne des Angebots reicht dabei von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren (U3), für Kinder über drei Jahren (Ü3)  bis hin zum Hort an Schulen. Damit wird ein sehr gutes Angebot vorgehalten und eine wichtige  Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Ein solches qualitätvolles Angebot ist darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor.

Allein für die Betreuung der unter Dreijährigen stehen derzeit rund 160 Plätze zur Verfügung, weitere rund 45 Plätze durch Angebote freier Träger. Ab dem 01.08.2013 hat jede Familie Anspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Dies erfordert in den kommenden Jahren gewaltige Anstrengungen beim Ausbau der Betreuungsplätze. Geht man davon aus, dass für 34% der unter Dreijährigen ab diesem Datum ein Anspruch angemeldet wird, bedeutet dies einen Bedarf an rund 400 Plätzen. Die heute verfügbare Zahl an Plätzen muss also bis dahin verdoppelt werden.

Für die Stadt Böblingen sind damit gewaltige Investitionskosten und erhebliche zusätzliche Personalkosten verbunden. Die Zuschüsse, die Bund und Land zahlen, gehen davon aus, dass die Eltern über Gebühren an den Kosten dieser Kinderbetreuung beteiligt werden. Derzeit liegt in Böblingen der Kostendeckungsgrad  durch Betreuungsgebühren bei etwa 10%. Die Zuschüsse von Bund und Land sind jedoch so bemessen, dass von einem Kostendeckungsgrad von 20% ausgegangen wird.

Vor diesem Hintergrund wurde die Gebührenstruktur in der AG-KITA eingehend auch mit dem Vorstand des Gesamtelternbeirats KITA erörtert. Das Ergebnis ist eine Vorlage der Verwaltung an den Gemeinderat zur Anpassung der Gebührenerhebung. Es ist vorgesehen, die Gebühren für den Bereich U3 und Ü3 in zwei Schritten zum 01.03.2011 und zum 01.01.2012 anzuheben:

U3 Ü3
derzeit 92 62
ab 01.03.2011 120 69
ab 01.01.2012 156 78
Empfehlung Städtetag 258 87

Die angegebenen Eurobeträge beziehen sich auf 30 Stunden wöchentliche Betreuungszeit für 1 Kind. Für Familien mit mehreren Kindern reduzieren sich die Gebühren pro Kind. Über den Familienpass der Stadt Böblingen können berechtigte Familien vergünstigte Gebühren erhalten.

Ungelöst ist das Problem, wie die Kommunen mit einer über die oben angesprochenen 34% hinausgehenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen umgehen.  Für diesen Fall werden finanzielle Nachbesserungen bei den Zuschüssen von Bund und Land für die betroffenen Kommunen unumgänglich sein.

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